n den Sitzungen des Arbeitskreises möchte ich gern mit Menschen aus der Pflege (Heimbetreiber, Pflegekräfte), Rechtskundigen im Bereich des SGB XI (Sozialbereich Landkreis, Pflegekassen) und Ihnen mehrere Themen behandeln.
,,In den stationären Einrichtungen bleibt den Trägern wegen der Modalitäten bei den Kostenvereinbarungen nicht allzu viel Spielraum, um auf individuelle Wünsche oder Ansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner einzugehen. Als Zusatzleistungen kommt z.B. ein besonders großes oder im Vergleich zu den übrigen Zimmern der Einrichtung besonders luxuriös ausgestattetes Zimmer oder „Gourmetkost“ in Betracht“
– (Quelle: BIVA Pflegeschutzbund).
– (Quelle: BIVA Pflegeschutzbund).
Gibt es Einrichtungen, die – gegen Entgelt – ein individuell bestimmtes Leben im Alter anbieten? Ziel soll, ähnlich dem Bereich der ärztlichen Gesundheitsleistungen, die Erstellung eines iPeL-Katalogs (individuelle Pflegeleistung) für die niedersächsische Heim
/Pflegelandschaft werden. Auch soll über mögliche Modifizierungen im Heim- und Pflegerecht diskutiert werden und ggf. neue Ideen in die politischen Gremien zu bringen.
Ziel soll ein individuell selbstbestimmtes Leben im Alter sein, dass nicht über einen sozialpolitischen Einheitskamm zu stark eingeschränkt wird.
Wolfgang Schöngraf
Arbeitskreisleiter Soziales