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Thümler: Auch kleinere Haupt- und Realschulen können Oberschulen werden ? gymnasiales Angebot ist möglich
01.03.2011
In ihrer heutigen Sitzung hat die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion den am Freitag im Kultusausschuss eingebrachten Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Schulstruktur in Niedersachsen erneut erörtert und einstimmig bestätigt. „Wir unterstützen damit den Kurs des Kultusministers Dr. Bernd Althusmann und der Schulpolitiker der Fraktion“, erklärte Fraktionsvorsitzender Björn Thümler im Anschluss an die Sitzung.
Unabhängig von ihrer Schülerzahl können zusammengefasste Haupt- und Realschulen auf Antrag in eine Oberschule umgewandelt werden. Weiterhin kann an einer Oberschule ein gymnasiales Angebot von Klasse 5 bis 10 eingerichtet werden, wenn die entsprechenden Schülerzahlen nachgewiesen werden. Die Klasse 10 im gymnasialen Angebot der Oberschule bleibt Einführungsphase zur gymnasialen Oberstufe. Der Übergang von Gymnasialschülern erfolgt dann in eine Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums oder in die Oberstufe des berufsbildenden Gymnasiums, mit der Möglichkeit, das Abitur nach 12 oder 13 Jahren abzulegen.
„Das Ziel der Oberschule ist, im ganzen Land zukunftsfähige, leistungsfähige und am Kindeswohl ausgerichtete Angebote für Schülerinnen und Schüler im Sekundar-1-Bereich zu schaffen“, sagte Thümler. „Dafür steht das neue Oberschulmodell, mit dem unsere Schulen zukunftsfest für den demographischen Wandel aufgestellt sind.“
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CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag – Pressestelle
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